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Allgemeine Information

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten für Psychotherapie. Es kann jedoch vorkommen, dass die Kosten nicht vollständig erstattet werden. Bitte klären Sie vor Beginn der Psychotherapie, welchen Anteil Ihre Krankenkasse übernimmt.
Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf). 


Das Honorar für die Psychotherapeutische Sprechstunde beträgt 134,07€ (GOP-Ziffer 812a; 2,3-facher Stundensatz; 50 Minuten). Die Kosten für eine Therapiesitzung im Rahmen einer Kurzzeittherapie (bis zu 25 Sitzungen) beträgt zwischen 134,07€ und 167,58€ (GOP-Ziffer 812a, 801a; 2,3-facher Stundensatz; 50 Minuten), je nach Sitzungsform (psychtherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeittherapie). Die Kosten für eine Therapiesitzung im Rahmen einer Langzeittherapie betragen die Kosten (GOP-Ziffern 870; 3,5-facher Stundensatz & 801a; 2,3-facher Stundensatz; 50 Minuten).


Hinzu kommen Kosten für die Erhebung der biographischen Anamnese, möglicherweise über mehrere Sitzungen (123,34€, GOP-Ziffer 860; 2,3-facher Stundensatz), wenn notwendig gutachterliche Therapieanträge (67,03€ je angefangene Arbeitstunde, GOP-Ziffer 85; 2,3-facher Stundensatz) sowie die Auswertung von psychologischen Fragenbögen zu Beginn, im Verlauf und Ende der Therapie (75,75€ GOP-Ziffer 855; 1,8-facher Stundensatz).

Selbstzahler

Das Honorar für Selbstzahler, gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), beträgt 167,58€ (GOP-Ziffer 801, 812; 2,3-facher Stundensatz) pro Sitzung.

Gesetzliche Krankenkasse

Da ich keine Kassenzulassung habe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Gesetzlich versicherte Patienten können als Selbstzahler eine Therapie machen.

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